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Mutationen nach Zivilstandsereignis

Zu einem Zivilstandsereignis gehören: Adoptionen, Anerkennungen, Einbürgerungen, Geburten, Namensänderungen, Scheidungen, Todesfälle und Trauungen.

Zivilstandsereignisse in der Schweiz werden vom zuständigen Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten mitgeteilt. Daraufhin erfolgen im Einwohnerregister die entsprechenden Anpassungen.

Ausländische Zivilstandsereignisse von Schweizer Bürgern müssen auf der entsprechenden Schweizer Botschaft gemeldet werden (Ausnahmen: Deutschland, Österreich, Italien und Lichtenstein). Die Mitteilung gelangt anschliessend über das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen an die Einwohnerdienste.

Bei ausländischen Staatsangehörigen mit ausländischem Zivilstandsereignis werden die Mutationen im Einwohnerregister aufgrund der persönlich eingereichten Dokumente (Reisepass, Eheschein etc.) vorgenommen.