Beglaubigung einer Unterschrift
Beglaubigung einer Unterschrift
Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notiariats- oder Anwaltsperson oder von einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden.
Bei der Stadt Frauenfeld wurde hierfür die Leiterin des Bereichs Info-Schalter ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 35 Franken bezogen werden. Jede weitere Unterschrift desselben Geschäfts kostet 25 Franken. Für Personen mit auswärtigem Hauptwohnsitz wird ein Zuschlag von 10 Franken erhoben.
Rechtsgrundlagen