Beglaubigung einer Kopie
Beglaubigung einer Kopie eines originalen Ausweises oder Dokuments
Dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original-Dokument übereinstimmt, kann im Kanton Thurgau eine ermächtigte Person eines Notariats, einer Anwaltskanzlei oder einer Gemeindeverwaltung bestätigen.
Bei der Stadt Frauenfeld wurde hierfür die Leiterin des Bereichs Info-Schalter ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 25 Franken bezogen werden. Jede weitere Kopie desselben Geschäfts kostet 15 Franken. Für Personen mit auswärtigem Hauptwohnsitz wird ein Zuschlag von 10 Franken erhoben.
Rechtsgrundlagen
- SR 955.033.0 Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im übrigen Finanzsektor
- RB 210.1 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch