Navigieren in Frauenfeld

Nutzung des öffentlichen Grundes

Gesuche für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind mittels dieses Formulars einzugeben:

Bewilligungsformular zur Nutzung des öffentlichen Grundes

Die Betriebsdauer und die Betriebszeiten werden durch die Nutzungsbewilligung fest­gelegt. Ebenso werden die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen sowie für Märkte, Standaktionen und Anlässe erhoben.

Für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen[1] sowie für gastgewerb­liche Nutzungen im öffentlichen Raum[2] sind Bewilligungen der Abteilung Sicherheit erforderlich. Diese Nutzungsbewilligung wird nur ausgestellt, wenn eine Baubewilligung des Amtes für Hochbau und Stadtplanung vorliegt[3] oder diese nicht erforderlich[4] ist.

Es wird empfohlen, die Einrichtung der Betriebe hinsichtlich Gestaltung mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung abzusprechen.

Wichtige Dokumente

Mehrweggeschirrpflicht an Veranstaltungen ab 2025

Im Jahr 2024 hat der Frauenfelder Stadtrat entschieden, dass ab 2025 die Benutzung von Mehrwegbechern an Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf städtischem Grund zur Pflicht wird. Im Jahr 2026 folgt die Ausweitung auf alle Gebinde (ausser Besteck). Das hat zur Folge, dass an Veranstaltungen verwendete Getränke- oder Essbehältnisse mehrwegfähig oder zumindest recycelbar sein müssen.

Weitere Informationen entnehmen Sie folgenden Dokumenten:

Kontaktstellen

Kontaktstelle für gastgewerbliche Bewilligungen sowie  Nutzungsbewilligungen im Allgemeinen

Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Seite Gastgewerbe
sicherheitNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für Sportveranstaltungen

Amt für Freizeitanlagen und Sport, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Freizeitanlagen und Sport
afsNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für kulturelle Veranstaltungen

Amt für Kultur, Rathausplatz 4, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Kultur
kulturNULL@stadtfrauenfeld.ch

Kontaktstelle für Nutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen-Installationen

Werkhof, Gaswerkstrasse 16, 8500 Frauenfeld
Seite Werkhof
werkhofNULL@stadtfrauenfeld.ch

Auskunfststellen

Auskunftsstelle für Baubewilligungen und Gestaltung

Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Baubewilligungen
ahsNULL@stadtfrauenfeld.ch

Auskunftsstelle für verkehrstechnische Fragen und Unterhalt

Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Tiefbau und Verkehr
atvNULL@stadtfrauenfeld.ch

 

 


[1]    Der gesteigerte Gemeingebrauch von Strassen und Wegen ist in § 34 StrWG geregelt. Bewilligung sind unter anderem nötig für Umzüge, Veranstaltungen oder andere Anlässe sowie Strassencafés und das Aufstellen von Ständen.

[2]    Nach § 10 Abs. 1 GastG sind das Führen von Kioskwirtschaften oder Imbissständen sowie von Gelegen­heitswirtschaften bewilligungspflichtig.

[3]    Siehe § 98 PBG.

[4]    Siehe § 99 Abs. 1 Ziff. 11 PBG.