Nutzung des öffentlichen Grundes
Gesuche für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind mittels dieses Formulars einzugeben:
Bewilligungsformular zur Nutzung des öffentlichen Grundes
Die Betriebsdauer und die Betriebszeiten werden durch die Nutzungsbewilligung festgelegt. Ebenso werden die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen sowie für Märkte, Standaktionen und Anlässe erhoben.
Für den gesteigerten Gemeingebrauch von Strassen und Wegen[1] sowie für gastgewerbliche Nutzungen im öffentlichen Raum[2] sind Bewilligungen der Abteilung Sicherheit erforderlich. Diese Nutzungsbewilligung wird nur ausgestellt, wenn eine Baubewilligung des Amtes für Hochbau und Stadtplanung vorliegt[3] oder diese nicht erforderlich[4] ist.
Es wird empfohlen, die Einrichtung der Betriebe hinsichtlich Gestaltung mit dem Amt für Hochbau und Stadtplanung abzusprechen.
Wichtige Dokumente
- Leitfaden für die Nutzung des öffentlichen Grundes
- Reduktion / Erlass von Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Grundes
- Verordnung über die Gebühren und Mietzinsen für die Benützung gemeindeeigener Grundstücke (SR 631.1.11)
Mehrweggeschirrpflicht an Veranstaltungen ab 2025
Im Jahr 2024 hat der Frauenfelder Stadtrat entschieden, dass ab 2025 die Benutzung von Mehrwegbechern an Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf städtischem Grund zur Pflicht wird. Im Jahr 2026 folgt die Ausweitung auf alle Gebinde (ausser Besteck). Das hat zur Folge, dass an Veranstaltungen verwendete Getränke- oder Essbehältnisse mehrwegfähig oder zumindest recycelbar sein müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie folgenden Dokumenten:
- Merkblatt zur Verwendung von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen [pdf, 158 KB]
- Leitfaden für die Verwendung von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen [pdf, 748 KB]
Kontaktstellen
Kontaktstelle für gastgewerbliche Bewilligungen sowie Nutzungsbewilligungen im Allgemeinen
Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Seite Gastgewerbe
sicherheitNULL@stadtfrauenfeld.ch
Kontaktstelle für Sportveranstaltungen
Amt für Freizeitanlagen und Sport, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Freizeitanlagen und Sport
afsNULL@stadtfrauenfeld.ch
Kontaktstelle für kulturelle Veranstaltungen
Amt für Kultur, Rathausplatz 4, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Kultur
kulturNULL@stadtfrauenfeld.ch
Kontaktstelle für Nutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen-Installationen
Werkhof, Gaswerkstrasse 16, 8500 Frauenfeld
Seite Werkhof
werkhofNULL@stadtfrauenfeld.ch
Auskunfststellen
Auskunftsstelle für Baubewilligungen und Gestaltung
Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Baubewilligungen
ahsNULL@stadtfrauenfeld.ch
Auskunftsstelle für verkehrstechnische Fragen und Unterhalt
Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Tiefbau und Verkehr
atvNULL@stadtfrauenfeld.ch
[1] Der gesteigerte Gemeingebrauch von Strassen und Wegen ist in § 34 StrWG geregelt. Bewilligung sind unter anderem nötig für Umzüge, Veranstaltungen oder andere Anlässe sowie Strassencafés und das Aufstellen von Ständen.
[2] Nach § 10 Abs. 1 GastG sind das Führen von Kioskwirtschaften oder Imbissständen sowie von Gelegenheitswirtschaften bewilligungspflichtig.
[3] Siehe § 98 PBG.
[4] Siehe § 99 Abs. 1 Ziff. 11 PBG.