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Inventar Gebäudebrüter

Gemäss kantonalem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) werden die Gemeinden angehalten, die Artenvielfalt zu fördern und insbesondere die Natur auch in den Siedlungsräumen einzubinden. Sie sollen namentlich im Rahmen ihrer Richtplanung Konzepte für den Artenschutz erarbeiten. Gemäss Verordnung des NHG vom 1.1.2017 (§ 37 Abs. 2 NHV; Schutz seltener Pflanzen und Tiere) ist die Mehlschwalbe neu als geschützte Art aufgeführt. Dies bedeutet, dass es untersagt ist, die im Anhang II aufgeführten Tierarten (u.a. die Mehlschwalbe) zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier, Larven, Puppen, Nester oder Brutstätten zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen.

Die Stadt Frauenfeld liess gemeinsam mit dem Natur- und Vogelschutzverein (NVV) Frauenfeld, dem Biologen Mathis Müller aus Pfyn ein Inventar der Gebäudebrüter (Segler- und Schwalbenarten, Turmfalken, Turmdolen und Schleiereulen) in einem zweijährigen Monitoring (2018 und 2019) aus dem ganzen Stadtgebiet Frauenfeld erstellen.

Ziel und Inhalt

  • Ein Inventar über die Niststandorte der Gebäudebrüter (Rauch und Mehlschwalbe, Alpen- und Mauersegler, Turmfalken, Turmdolen und Schleiereule) in der Stadt Frauenfeld
  • Daten für gezielten Schutz und Fördermassnahmen der Gebäudebrüter
  • Vorzeitige Überprüfung von eingereichten Baugesuchen auf das Vorkommen von Gebäudebrütern am zu sanierenden Gebäude
  • Finden von frühzeitig alternativen Lösungen bei betroffenen Gebäuden
  • Die Erarbeitung des Inventars für Gebäudebrüter innert drei Jahren
  • Schaffen von zusätzlichen Massnahmen, eventuell im Rahmen von Bauprojekten

Jetzt ebenfalls Vogelschützer werden

Die typischen Gebäudebrüter sind auf Schlupflöcher und Nischen angewiesen, wo sie geschützt brüten können. Diese können auch mit künstliche Nistmöglichkeiten am Gebäude erstellt werden. Mit Nistkästen kann den faszinierenden Brütern zum Aufwind verholfen werden. Machen Sie mit und helfen Sie die wunderbare einheimische Vogelwelt zu unterstützten. Denn artenreiche Lebensräume in Siedlungen und Nisthilfen für Vögel sind wichtiger denn je!

An dieser Stelle gilt ein grosser Dank den Vogelschützerinnen und Vogelschützer, die bereits heute  eine künstliche Nisthilfe anbieten oder die Rollladen bei brütenden Besuchern im Rollladenkasten nicht mehr bewegen. Wollen auch sie die Gebäudebrüter unterstützen, dann melden sie sich beim NNV oder mehr unter https://www.nvvfrauenfeld.ch/nistkaesten .

Aufgabe der Gemeinde

Gestützt auf die Bundesgesetze (NHG und JSG) und des Kantons Thurgau (NHG) sorgt die Gemeinde für einen umfassenden Schutz der Gebäudebrüter während der Brutzeit und für den Schutz bzw. Ersatz der bekannten Nistmöglichkeiten der Gebäudebrüter ausserhalb der Brutzeit, insbesondere bei der Mehlschwalbe. Ziele/Vorgehen bei Bauprojekten

  • Konsultation des Inventars Gebäudebrüter bei allen Bauvorhaben (Merkblatt Bauen mit Gebäudebrüter)
  • Erhalt der bestehenden Quartiere für gebäudebewohnende Vogelarten (Segler- und Schwalbenarten)
  • Ersatz von Quartieren bei Zerstörung (mutwillig oder Abbruch des Gebäudes) in der Nachbarschaft
  • Schaffen von zusätzlichen Quartieren im Rahmen von Bauprojekten sowie nötigenfalls von speziellen Förderprojekten
  • Verbessern der Lebensräume für gebäudebewohnende Vogelarten (Segler und Schwalbenarten)
  • Sensibilisierung von Stakeholdern und der Öffentlichkeit

Karte Gebäudebrüter Vogelarten

Karte Nest-Inventar Gebäudebrüter

Inventar Gebäudebrüter

siehe auch Geoportal

Schutz der Mehlschwalben im Kanton Thurgau

In den letzten Jahrzehnten haben die Bestände der Mehlschwalbe derart stark abgenommen, dass die Art auf der roten Liste den Status «potenziell gefährdet» trägt. Im Kanton Thurgau ist die Mehlschwalbe inklusive ihrer Nester deshalb seit Januar 2017 neu ganzjährig geschützt.

Gemäss der Verordnung des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes ist es untersagt, Mehlschwalben zu töten, zu verletzen oder zu fangen sowie ihre Eier oder Nester zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen. Am 4. Januar 2018 hat das Amt für Raumentwicklung Kanton Thurgau über den verstärkten Schutz der Mehlschwalbe über die Medien informiert.

Es hat sich gezeigt, dass nach einem Jahr des verbesserten Schutzes der Mehlschwalben und ihrer Nester, vor allem bei Sanierungen und Renovationen Fragen auftauchen können. Weil die Mehlschwalben im Frühling brüten und ihre Jungen aufziehen, sind Bauarbeiten an Hausfassaden mit Mehlschwalbennestern nur noch im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende März möglich. Da die Mehlschwalben jedes Jahr an denselben Brutstandort zurückkehren, müssen im Anschluss an die Renovation künstliche Mehlschwalben-Nester als Ersatz montiert werden. Zum Schutz der Hausfassade können Kotbretter im Abstand von ca. 60 bis 70 Zentimetern unterhalb der Nester angebracht werden. Der Kanton beteiligt sich an den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schutz der Mehlschwalben stehen.

 https://raumentwicklung.tg.ch/public/upload/assets/59370/SVS_Mehlschwalbe.pdf