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Öffentliche Mitwirkung Totalrevision Abstellplatzreglement

Das «Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben» der Stadt Frauenfeld regelt im Baubewilligungsverfahren die Erstellung von Parkfeldern oder Einstellräumen. Es wurde im Jahr 1991 erlassen und 2009 letztmals revidiert. Das Reglement wurde nun in einer Totalrevision an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Die Bevölkerung kann sich in einer öffentlichen Mitwirkung zu den Anpassungen äussern.
 
Das heute gültige Abstellplatzreglement ist mehr als 30 Jahre alt und wurde vor 15 Jahren das letzte Mal revidiert. In der Zwischenzeit haben diverse gesetzliche Grundlagen grundlegend geändert, unter anderem das Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau im Jahr 2013 und das städtische Baureglement im 2018. Das Abstellplatzreglement muss darum überarbeitet werden. Bereits im 2011 hat sich die Stadt Frauenfeld diese Aufgabe als Massnahme im kommunalen Richtplan Verkehr gestellt. Konkretisiert wurden die Grundlagen und Anforderungen dann im Mobilitätskonzept «Mobilität 2030» von 2016. Dieses legte Strategie, Priorisierung und Umsetzung von Mobilitätsmassnahmen mit einem Zeithorizont 2030 fest. «Mobilität 2030» wurde schliesslich durch das Gesamtbild der Agglomeration vom 14. Dezember 2021 abgelöst und durch die am 28. Mai 2024 durch den Stadtrat genehmigten Konzepte für Siedlungs- und Freiraum sowie Gesamtverkehr ergänzt.

Ziele der Totalrevision

Der Stadtrat verfolgte mit der Totalrevision des Abstellplatzreglements neben der Anpassung an die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen folgende Ziele:
- Ausrichtung des massgeblichen Bedarfs an Abstellplätzen an die Ziele des Gesamtbilds.
- Vorgaben für Veloabstellplätze.
- Ermöglichen von alternativen Verkehrskonzepten für Gesamtüberbauungen.
- Überprüfungen der Ersatzabgaben und Öffnung des Verwendungszwecks.
- Redaktionelle Überarbeitung gemäss den heutigen Rahmenbedingungen.

Mitwirkung

Zur Totalrevision des Abstellplatzreglements kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 28. Juni bis 30. September 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Ebenso können diese auf der städtischen Webseite unter www.frauenfeld.ch/abstellplatzreglementheruntergeladen werden.