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Öffentliche Mitwirkung Aufhebung Sondernutzungspläne

Die Stadt Frauenfeld hat aufgrund eines gesetzlichen Auftrags des Kantons Thurgau alle Sondernutzungspläne im Gemeindegebiet überprüft. Sondernutzungspläne sind spezielle Bauvorschriften für Teilgebiete mit einer oder mehreren Parzellen. Sie ergänzen, überlagern oder verändern Festlegungen des Baureglements und des Zonenplans. Die gesetzliche Basis bildet das kantonale Planungs- und Baugesetz.
 
Aufgrund einer Interessenabwägung beabsichtigt die Stadt Frauenfeld, die folgenden Sondernutzungspläne aufzuheben:
- Nr. 3, Gesamtüberbauung Schaffhauserstrasse, SRB 1010 / 1966
- Nr. 5, Überbauung "Wannenfeld", SRB 341 / 1970
- Nr. 6, Solitüde, SRB 311 / 1971
- Nr. 9, Flurhof, SRB 142 / 1972
- Nr. 11, St.Johann, SRB 73 / 1973
- Nr. 12, Maiholzstrasse / Burgerholzstrasse, SRB 704 / 1972
- Nr. 17, Eibenstrasse, SRB 140 / 1972, SRB 451 / 1975
- Nr. 55, Galgenholzstrasse, RRB 857 / 1995
- Nr. 62, Im Moos, DBU 127 / 1998
- Nr. 70, Im Goldacker, DBU 84 / 2001
- Nr. 78, Rietweiherweg, DBU 25 / 2004
 
Zur Aufhebung der Sondernutzungspläne kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 12. Juli bis 2. August 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem unter www.frauenfeld.ch/BauundVerkehr abrufbar.