Plakatierung auf öffentlichem Grund
Der Stadtrat gestattet den beteiligten Parteien, Gruppierungen und Bewerbenden der National- und Ständeratswahlen vom 22. Oktober 2023, die Plakatwerbung auf öffentlichem Grund. An der Zürcherstrasse Ost und West, der Schaffhauserstrasse und Thundorferstrasse stehen insgesamt rund 100 Plakatstandorte zur Verfügung. Diese Standorte sollen auf alle Mutterparteien und Kandidierenden gleichmässig verteilt werden. Zusätzliche und spezielle Parteilisten werden den Mutterparteien angerechnet.
Ein Anspruch auf die Zuteilung bestimmter Standorte besteht nicht. Die Standorte werden durch das Amt für Tiefbau und Verkehr, Abteilung Werkhof und Stadtgrün, ausgelost.
Für die Anbringung von Reklamen für die National- und Ständeratswahlen 2023 gelten folgende Bestimmungen:
- Einreichen eines schriftlichen Gesuches bis am Montag, 4. September 2023 mittels Kontaktformular oder per E-Mail
- Bezug der Unterlagen für die zugewiesenen Standorte ab Freitag, 8. September 2023 bei der Abteilung Werkhof und Stadtgrün
- Anbringung der doppelseitigen Plakate darf frühestens am Samstag, 9. September 2023, erfolgen
- Plakate dürfen maximal die Grösse 90 x 130 Zentimeter (Weltformat F4) aufweisen
- Plakate müssen mindestens 3 Meter über Boden angebracht werden (Unterkante Plakat)
- Plakate sind nach den Wahlen bis spätestens Mittwoch, 25. Oktober 2023, wieder zu entfern