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Recht und Versicherung

Jugendarbeitsschutz

Versicherung

Die Versicherung, insbesondere Haftpflicht und Unfall, ist Sache der Firmen oder Privatpersonen, respektive der Jugendlichen und ihren Erziehungsverantwortlichen.

Jugendliche, die arbeiten, sind versicherte Personen gemäss Artikel 1a des Schweizerischen Unfallversicherungsgesetz (UVG), auch wenn sie nur einen kleinen Verdienst erzielen. Die Höhe des Verdienstes spielt für die Unfalldeckung keine Rolle. Ebenso wenig, ob ein schriftlicher Vertrag oder eine Abmachung per Handschlag vorliegt.

  • Jugendliche, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten sind auch gegen die Folgen von Nichtbetriebsunfällen versichert.
  • Jugendliche, die weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten sind gegen Freizeitunfälle (Nichtbetriebsunfälle) nicht versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg sind bei der Berufsunfallversicherung versichert.
  • Bezüglich Missbrauchs wird auf die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen (ArGV) verwiesen, die für Jugendliche bis 18 Jahre gelten:
    Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) .

Die Fachstelle Jugend der Stadt Frauenfeld kann in keinem Fall haftbar gemacht werden.