Navigieren in Frauenfeld

Gesuch für eine einzelne Verlängerung oder Freinacht

Antrag

Verfahren

Allgemeine Freinächte bis 04.00 Uhr sind:

  • 1. August (Nationalfeiertag)
  • 31. Dezember (Silvester)
  • 3. Montag im Januar (Bechtelistag)
  • Schmutziger Donnerstag (Fasnacht)
  • Samstag vor Herrenfasnacht-Sonntag
  • 1 Quartieranlass (im Einvernehmen mit dem jeweiligen Quartiervereinspräsidenten)

Daneben kann der Stadtrat einzelne Freinächte für die ganze Gemeinde oder für Gemeindeteile beschliessen. An hohen kirchlichen Feiertagen, d.h. am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischen Dank-, Buss-, Bettag und Weihnachtstag sowie an deren Vortagen werden grundsätzlich keine Bewilligungen für Freinächte, Verlängerungen und Tanzveranstaltungen gewährt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung von Freinacht- oder Verlängerungsbewilligungen. Ausserdem können diese mit Auflagen verbunden sein. Zudem werden für Aussenwirtschaften grundsätzlich keine Freinacht- oder Verlängerungsbewilligungen erteilt.

Kontakt

Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit
Marktstrasse 4
8501 Frauenfeld
052 724 54 57

gastgewerbe@stadtfrauenfeld.ch

open positions