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auf*
bis (Uhrzeit Ende Verlängerung / Freinacht)*
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Allgemeine Freinächte bis 04.00 Uhr sind:
Daneben kann der Stadtrat einzelne Freinächte für die ganze Gemeinde oder für Gemeindeteile beschliessen. An hohen kirchlichen Feiertagen, d.h. am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidgenössischen Dank-, Buss-, Bettag und Weihnachtstag sowie an deren Vortagen werden grundsätzlich keine Bewilligungen für Freinächte, Verlängerungen und Tanzveranstaltungen gewährt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erteilung von Freinacht- oder Verlängerungsbewilligungen. Ausserdem können diese mit Auflagen verbunden sein. Zudem werden für Aussenwirtschaften grundsätzlich keine Freinacht- oder Verlängerungsbewilligungen erteilt.
Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit Marktstrasse 4 8501 Frauenfeld 052 724 54 57
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