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Mitwirkung Abstellplatzreglement

Öffentliche Mitwirkung Totalrevision Abstellplatzreglement vom 28. Juni bis
30. September 2024

Das Wichtigste in Kürze

Das «Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben» regelt im Baubewilligungsverfahren die Erstellung von Parkfeldern oder Einstellräumen. Es wurde im Jahr 1991 erlassen mit letzten Änderungen im 2009. Das Reglement wurde nun in einer Totalrevision an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Die Bevölkerung kann sich in einer öffentlichen Mitwirkung zu den Anpassungen äussern.

Auftrag und Rahmenbedingungen

Das heute gültige «Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben» (SR 700.1.2, Abstellplatzreglement) stammt aus dem Jahr 1991 mit letzten Änderungen im Jahr 2009. Es basiert auf dem Baureglement 1986 und enthält darum u.a. alte Messweisen, welche mit dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) von 2013 und dem Baureglement (BauR; SRS 700.1.1) von 2018 abgelöst wurden. Das Abstellplatzreglement muss darum überarbeitet werden.

Die Überarbeitung des Abstellplatzreglements ist eine Massnahme, welche sich aus dem kommunalen Richtplan Verkehr vom 28. Juni 2011 und dem auf dem Richtplan basierenden und am 21. April 2016 genehmigten Mobilitätskonzept «Mobilität 2030» ableitet. Dieses Mobilitätskonzept hatte die Stadt Frauenfeld zusammen mit dem Kanton Thurgau erarbeitet. Es legt die Strategie, die Priorisierung und die Umsetzung von Mobilitätsmassnahmen mit einem Zeithorizont 2030 fest. «Mobilität 2030» wurde schliesslich durch das Gesamtbild der Agglomeration vom 14. Dezember 2021 abgelöst, welches durch das am 28. Mai 2024 durch den Stadtrat genehmigte Siedlungs- und Freiraumkonzept und das Gesamtverkehrskonzept ergänzt wird.

Ziele der Totalrevision

Der Stadtrat verfolgte mit der Totalrevision des Abstellplatzreglements neben der Anpassung an die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen die nachfolgenden Ziele:

  • Ausrichtung des massgeblichen Bedarfs an Abstellplätzen an die Ziele des Gesamtbilds.
  • Vorgaben für Veloabstellplätze.
  • Ermöglichen von alternativen Verkehrskonzepten für Gesamtüberbauungen.
  • Überprüfungen der Ersatzabgaben und Öffnung des Verwendungszwecks.
  • Redaktionelle Überarbeitung gemäss den heutigen Rahmenbedingungen.

Genehmigungsprozess

Das Abstellplatzreglement stützt sich auf § 18 Abs. 1 Ziff. 15 sowie § 88 PBG. Voraussetzung für eine Genehmigung dieses Reglements ist somit, dass es mit dem gleichen Verfahren wie das Baureglement erlassen und in Kraft gesetzt wird. Die Verfahrensschritte sind:

  • Öffentliche Mitwirkung
  • Auflage
  • Genehmigung durch Stadtrat
  • Genehmigung durch Gemeinderat
  • Genehmigung durch Kanton Thurgau
  • Inkraftsetzung durch Stadtrat

Mitwirkung

Zur Totalrevision des Abstellplatzreglements kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen können nachfolgend heruntergeladen werden und liegen vom 28. Juni bis 30. September 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden.

Mitwirkungsunterlagen:
Totalrevision Abstellplatzreglement (Planungsbericht und Synopse)
Mitwirkungseingabe

Stellungnahmen

Stellungnahmen zur Totalrevision des Abstellplatzreglements sind bis am 31. August 2024 schriftlich einzureichen unter Beachtung der folgenden Vorgaben:

  • Formulierung von Anträgen, welche sich auf einen klar benannten Artikel des Entwurfs beziehen. Anträge sind entsprechend zu begründen.
  • Verwendung der bereitgestellten Word-Vorlage. Je Antrag ist eine separate Zeile zu erstellen. Antrag als Word-Dokument einreichen (kein PDF erstellen), dies erleichtert die Erstellung eines Mitwirkungsberichts.
  • Einreichung der Stellungnahme per E-Mail mit dem Betreff «Totalrevision Abstellplatzreglement» an mitwirkungNULL@stadtfrauenfeld.ch.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen das Amt für Hochbau und Stadtplanung gerne zur Verfügung.